AGBs "Sattelproben"
AGB "Mobile Sattelprobe und Passformkontrolle"
1. Anbieter und Geltungsbereich
1. Anbieter dieser Leistungen istWesterntip UG haftungsbeschränktGF: Astrid HackerRinnetalstr. 20, 34576 Homberg (Efze)Tel: 0170 508708
Email: mail@westerntip.info
www: www.westerntip.info
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über
• mobile Sattelproben mit gebrauchten Westernsätteln,• Passformkontrollen und Anpassungsberatungen für vorhandene Sättel des Kunden,• Verkauf von gebrauchten Sätteln sowie Zubehör, Ausrüstung und Reitsportartikeln,• weitere Sattel-Dienstleistungen (z.B. kleinere Reparaturen, Einstellungen).
3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Leistungen und Produkte des Anbieters, insbesondere auf Websites, Social-Media, Flyern oder Anzeigen, stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
2. Ein Vertrag über einen Termin zur mobilen Sattelprobe oder Passformkontrolle kommt zustande durch
• Terminbestätigung in Textform (z.B. E-Mail, SMS) durch den Anbieter oder
• die tatsächliche Durchführung der Dienstleistung beim Kunden.
• Anmeldung zur Sattelprobe per Anmeldeformular auf der Website: www.westerntip.info
3. Ein Vertrag über den Kauf eines Sattels oder Zubehörs kommt zustande durch
• Übergabe von Ware gegen Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Leistungen des mobilen Sattelservice
3.1 Mobile Sattelprobe mit gebrauchten Westernsätteln
1. Der Anbieter führt mobile Sattelproben beim Kunden vor Ort durch. Inhalt der Sattelprobe ist insbesondere:
• Anamnese zu Pferd und Reiter (Exterieur, Trainingszustand, Reitweise, Einsatzgebiet),
• Sicht- und Tastbefund des Pferderückens sowie Beurteilung des Körperbaus, der Sattellage und vorhandener körperlicher Merkmale
• Dokumentation per Foto und Erstellung eines Protokolls ( PDF)
• Auswahl geeigneter gebrauchter Westernsättel aus dem Bestand des Anbieters,
• Auflegen und Beurteilung der Sättel im Stand, geführt im Schritt ohne Pad und nicht gegurtet
• Probereiten der ausgewählten Sättel unter Aufsicht des Anbieters je nach Trainingsstand von Pferd und Reiter sowie unter Beachtung der vor Ort befindlichen Möglichkeiten ( Reitplatz, Halle, etc.)
2. Der Anbieter schuldet eine fachkundige Beratung und eine Passformbeurteilung nach bestem Wissen und aktuellem Kenntnisstand, jedoch keine Garantie für eine dauerhaft perfekte Passform, da sich Pferd und Reiter laufend verändern können.
3.2 Passformkontrolle vorhandener Sättel des Kunden
1. Der Anbieter bietet die Überprüfung der Passform bereits vorhandener Sättel des Kunden an, unabhängig vom ursprünglichen Kaufort.
2. Die Passformkontrolle umfasst die Beurteilung des Sattels im Stand und soweit sinnvoll in der Bewegung, ggf. mit Beurteilung der verwendeten Unterlagen (Pads, Decken).
3. Stellt der Anbieter fest, dass ein vorhandener Sattel nicht oder nur eingeschränkt geeignet ist, wird er dies dem Kunden mitteilen. Entscheidet der Kunde dennoch, den Sattel weiter zu nutzen, geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden; hierfür übernimmt der Anbieter keine Haftung.
4. Pflichten des Kunden beim Termin
1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass
• das Pferd gesund, geputzt und reitbar ist,
• ein geeigneter, trittsicherer Reitplatz oder eine Reithalle zur Verfügung steht,
• der Reiter körperlich und geistig in der Lage ist, das Pferd sicher zu reiten.
2. Der Kunde informiert den Anbieter vorab über bekannte gesundheitliche Probleme des Pferdes (z.B. Lahmheit, Rückenprobleme, Atemwegsprobleme) und über relevante Vorbefunde von Tierarzt oder Therapeuten.
3. Das Probereiten der Sättel erfolgt unter unmittelbarer Aufsicht des Anbieters. Eigenständige Proben ohne Anwesenheit des Anbieters ( Test-Ausritt) sind nach Absprache möglich.
4. Der Anbieter ist berechtigt, die Sattelprobe aus Sicherheitsgründen abzubrechen, wenn Pferd oder Reiter nicht reitbar erscheinen, das Umfeld ungeeignet ist oder Anweisungen des Anbieters nicht befolgt werden. Die bis dahin angefallenen Kosten (Anfahrt und Zeitaufwand) sind gleichwohl zu zahlen.
5. Vergütung, Anfahrtskosten und Zahlungsbedingungen
1. Für die mobilen Dienstleistungen (Sattelprobe, Passformkontrolle, Beratungsleistungen) gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung.2. Die Vergütung setzt sich insbesondere zusammen aus
• einer Sattelprobenpauschale je Pferd bzw. je Termin Kosten: ab 01.01.2026 150 €
• Anfahrtskosten bei Sammelterminen ab Geschäftssitz des Anbieters
• die Kosten für erworbene Ausrüstung und Zubehör
3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Durchführung der Dienstleistung fällig. Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar oder per Sofortüberweisung (BankApp)
6. Termine, Stornierung und Ausfallgebühren
1. Termine gelten als vereinbart, wenn sie durch den Anbieter bestätigt wurden (mündlich oder in Textform).
2. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, ist eine Absage spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin erforderlich.
3. Bei späterer oder unterlassener Absage kann der Anbieter eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 EUR sowie die angefallenen Anfahrtskosten berechne.
7. Gebrauchte Westernsättel – Zustand und Nutzung
1. Gebrauchte Sättel weisen übliche Gebrauchsspuren auf. Solche Gebrauchsspuren (z.B. Lederabrieb, Farbveränderungen, leichte Druckstellen) sind kein Mangel, solange sie die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen.
2. Der Kunde wird über besondere Auffälligkeiten oder bekannte Vorschäden informiert, soweit dem Anbieter diese bekannt sind. Eine darüber hinausgehende Zusicherung bestimmter Eigenschaften wird nicht übernommen.
3. Während der Sattelprobe hat der Kunde sorgfältig mit den zur Verfügung gestellten Sätteln umzugehen. Nicht gestattet sind insbesondere
• Reiten mit Kleidung, die Leder beschädigen kann (z.B. Nieten, scharfe Kanten),
• extreme Belastungen, die über normales Reiten hinausgehen (z.B. Rodeo-ähnliche Manöver), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und während der Nutzung durch den Kunden entstehen, hat der Kunde zu ersetzen. Bei Totalschaden oder Verlust kann der Anbieter den Zeitwert des Sattels in Rechnung stellen.
8. Sattelkauf, Eigentumsvorbehalt und Passform
1. Beim Kauf eines Sattels schuldet der Anbieter die Lieferung eines Sattels in der vereinbarten Beschaffenheit. Hinsichtlich der Passform bezieht sich die vereinbarte Beschaffenheit auf den Zustand des Pferdes zum Zeitpunkt der Anpassung bzw. Auslieferung.
2. Ändert sich der Zustand des Pferdes nach der Auslieferung (z.B. durch Training, Fütterung, Krankheit, Wachstum, längere Stehzeiten), ist eine erneute Anpassung des Sattels ggf. erforderlich. Diese erneute Anpassung ist keine Gewährleistungsleistung, sondern kann gesondert beauftragt und vergütet werden.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der gelieferte Sattel Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, den Sattel zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
9. Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn
• der Sattel aufgrund nachträglicher Veränderungen des Pferdes nicht mehr passt,
• empfohlene Kontrollintervalle und Nachjustierungen nicht wahrgenommen werden,• der Sattel unsachgemäß verwendet, gelagert oder gepflegt wurde.
3. Im Falle eines berechtigten Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
10. Haftung
1. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Keine Haftung besteht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde trotz Hinweises einen als unpassend beurteilten Sattel weiter nutzt, empfohlene tierärztliche oder therapeutische Untersuchungen unterlässt oder die Anweisungen des Anbieters ignoriert.
4. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
11. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
1. Ist der Kunde Verbraucher und wird ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Anbieters.
2. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich ausgeschlossen bei Verträgen über Waren, die individuell angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z.B. maßgefertigte oder individuell konfigurierte Sättel).
3. Beauftragt der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Dienstleistung (z.B. mobile Sattelprobe, Passformkontrolle) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und ist die Dienstleistung vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.
12. Datenschutz
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.westerntip.info
13. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

